Der Hort ist eine Bildungseinrichtung mit einem eigenständigen sozialpädagogischen Bildungsauftrag. Während die Schule ein Ort formaler Bildung ist, mit Lehrplänen, verbindlichen Lernzielen und einer formalen Abschlussqualifikation, ist der Hort ein Institution non-formaler Bildung. Der sozialpädagogische Bildungsauftrag des Hortes besteht in der Förderung von Schlüsselkompetenzen wie:

 

- Selbstständigkeit

- Eigeninitiative

- Eigenverantwortung

- Kommunikationsfähigkeit

- soziale Kompetenzen

- Konfliktfähigkeit

- Kooperationsfähigkeit

 


Diese Kompetenzen sind von wesentlicher Bedeutung für den Schulerfolg und das spätere berufliche Leben und befähigen die Kinder, mit wachsendem Alter, die Hausaufgaben eigenständiger und eigenverantwortlicher zu erledigen.

Der Hort bietet den Kindern die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben ungestört, an einem geeigneten Ort und ausreichender Zeit zu erledigen. Der Hort stellt den Kindern eine sozialpädagogische Begleitung zur Seite und schafft im Rahmen der Möglichkeiten eine entspannte Atmosphäre, für das Erledigen der schulischen Aufgaben und Pflichten. Es ist nicht die vorrangige Aufgabe des Hortes, für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Hausaufgaben zu sorgen.

 

 

Des Weiteren werden für die Dauer der Hausaufgaben sowie die Art und Weise, wie die Hausaufgaben zu erledigen sind, klare Rahmenbedingungen in den Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisationen festgelegt.

 

Dort heißt es:

Auf Grund des § 146 und des § 43 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I S. 78) bestimmt der Minister für Bildung, Jugend und Sport:

  

Abschnitt 5 - Hausaufgaben

 

(1) Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit im erforderlichen Umfang. Sie dienen der Festigung und Vertiefung des im Unterricht Erarbeiteten sowie der Vorbereitung auf die Arbeit in den folgenden Unterrichtsstunden. Sie sollen zu selbständigem Arbeiten hinführen und befähigen. Sie müssen in ihrem Umfang und Schwierigkeitsgrad der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entsprechen und von diesen ohne fremde Hilfe bewältigt werden können. Der zeitliche Aufwand für die Erledigung der Hausaufgaben bezogen auf den einzelnen Unterrichtstag soll im Durchschnitt

 

in den Jahrgangsstufen 1 und 2     30 Minuten,

in den Jahrgangsstufen 3 und 4     45 Minuten,

in den Jahrgangsstufen 5 und 6     60 Minuten und

in den Jahrgangsstufen 7 bis 10    90 Minuten

 

nicht überschreiten.